Bedingungen
Das Solarstrom-Abonnement gilt mindestens für ein Jahr. Ohne schriftliche Kündigung bis Ende Dezember (auch per E-Mail möglich), verlängert sich das Abonnement automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. Die Rechnungsstellung erfolgt rückwirkend jeweils Anfang Dezember. Bei Abonnementen welche unter dem Jahr abgeschlossen werden, wird der Solarstrom-Mehrwert pro rata temporis verrechnet.
Kommt die Anlage in den Genuss der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) des Bundes, wird das Abonnement auf den Zeitpunkt des KEV-Vertragsbeginnes aufgehoben.